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FILOs Wald- und Naturkindergarten
Kindergartenordnung Stand: 30.04.02
0. Stand der Ordnung, Änderungen, Nachträge 1. Träger 2. Aufgaben 3. Der Kindergarten 4. Aufnahme 5. Öffnungszeiten / Ferien 6. Elternbeitrag 7. Elternarbeit 8. Aufsicht 9. Versicherungen 10. Kündigung 11. Regelungen in Krankheitsfällen 12. Besondere Hinweise zum Aufenthalt in Wald und Feld 13. Verzeichnis der Anlagen
Liebe Eltern, die Arbeit in FILOs Wald- und Naturkindergarten richtet sich nach dieser Kindergartenordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Kindergartenordnung informiert über die wichtigsten Regelungen, die zwischen dem Träger der Einrichtung und den Erziehungsberechtigten getroffen werden. Sie ist Bestandteil des Aufnahmevertrages. Die Aufgaben und Ziele des Kindergartens sowie praktische Tipps für den Kindergartenalltag sind im pädagogischen Konzept ausführlich beschrieben. Die separate Informationsschrift „Zecken, Fuchsbandwurm und Co.“ gibt wichtige Hinweise rund um die Gesundheit. Auf Ihr(e) Kind(er) freut sich FILO Waldschneck 0. Stand der Ordnung, Änderungen, Nachträge
30.04.2002 Erstausgabe
1. Träger
Der Träger von FILOs Wald- und Naturkindergarten ist der Verein Die Freunde vom Waldschneck e. V.. Der Verein ist unter VR 560 im Vereinsregister Idstein am 28.09.01 eingetragen und mit Bescheid vom 24.09.01 vom Finanzamt Bad Schwalbach als gemeinnützig anerkannt.
Der Vorstand des Vereins wurde am 30.08.2001 von der Gründungsversammlung gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzende Frauke Dietz Telefon 06438 / 4811 2. Vorsitzende Brigitte Mollnow Telefon 06438 / 1296 Kassiererin Nicole Schmidt Telefon 06348 / 921364Schriftführerin Gabriele Weber-Zingraf Telefon 06438 / 4779
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an: Die Freunde vom WaldschneckC/o Frauke Dietz Am Birnbusch 8 65510 Hünstetten oder frauke_dietz@yahoo.de
Telefonische Anfragen an Frauke Dietz bitte möglichst Montags oder Freitags zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr, denn dann ist Waldschneck Bürozeit.
Für unsere Arbeit mit den Kindern können wir jede, auch jede kleine!, finanzielle Unterstützung gut gebrauchen. Unsere Bankverbindung: VR Bank Untertaunus e. G., Bankleitzahl 510 917 00, Konto 34.1500.01. Danke!
2. Aufgaben
FILOs Wald- und Naturkindergarten hat die Aufgabe, Bildung und Erziehung von Kindern zu fördern. Dabei orientiert er sich an den Ideen der Wald- und Umweltpädagogik und bezweckt Kindern den Schritt in die Natur mit allen Sinnen zu ermöglichen und ihnen die Tier- und Pflanzenwelt sowie die natürlichen Zyklen und Zusammenhänge näher zu bringen. Dabei soll durch den häufigen und regelmäßigen Aufenthalt in der Natur das Immunsystem gestärkt, die Motorik und Sprachentwicklung gefördert werden.
Die „Ziele“ unserer Arbeit verdeutlichen in aller Kürze folgende Thesen: · „Wer als Kind die Natur kennen und respektieren lernt, wird sich auch als Erwachsener um sie sorgen“ · „Was der (kleine) Mensch mit seinen Sinnen erfahren hat, prägt sich ein, wird nicht vergessen und wird damit zu einem Baustein seines Wissens“
Die Kinder werden von zwei Erzieher/Erzieherinnen (pädagogischen Fachkräften) in einer Gruppe mit zwanzig Kindern betreut. Es wird eine altersgemischte Gruppe gebildet, damit die Kinder frühzeitig durch den Umgang miteinander zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet werden und von einander lernen können. Mit Maria Montessori wollen wir den Kindern helfen „es selbst zu tun“, also die Eigenständigkeit und Selbstverantwortung der Kinder zu fördern. Gleichzeitig steht das „gemeinsame Tun“ beim Morgenkreis, gemeinsamen Frühstück, Gruppenspielen, usw. im Mittelpunkt der Kindergartenarbeit. Die Kinder sollen auch lernen, auf andere zu achten, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen, Rücksicht zu nehmen und sich gegenseitig zu helfen. Natürlich ist die Gruppe auch geschlechtlich gemischt, denn wer glaubt „ein Waldkindergarten ist doch mehr was für Jungs“, der irrt. Das Gegenteil ist der Fall, da im Wald die üblichen Rollenklischees „verblassen“.
3. Der Kindergarten
FILOs Wald- und Naturkindergarten ist keine klassische „Einrichtung“. Unser Gruppenraum ist der Wald, oder genauer bestimmte Waldstücke, ohne Türen und Wände, was zumindest die Kinder aber nicht davon abhält auch dies als ihren Kindergarten oder ihren (Kinder-)Wald zu bezeichnen.
Unsere Waldräume haben wir gemeinsam mit dem zuständigen Forstamtmann Herrn Schnabel festgelegt. Alle Waldstücke liegen am Waldrand. So können die Kinder die ersten und letzten Sonnenstrahlen im Jahr einfangen. Bei großer Hitze, Regen oder Kälte können sie sich hingegen weiter in den Wald hinein zurückziehen. Es ist überall genügend totes Astmaterial zum Bauen von Hütten, Waldsofa, Wichtelhäusern,... vorhanden.
Auf der folgenden Karte ist die Lage der Waldstücke (gelb markierte Stücke mit den Nummern 24 und 104) verzeichnet. Die Waldstücke werden nicht ganzflächig bespielt. Die Erzieher/Erzieherinnen legen das Teilgebiet fest, auf dem sich die Kinder frei bewegen dürfen. Der Treffpunkt ist orange markiert und liegt vor der Halle der Bechtheimer Bürgerhauses. Von hier aus geht es morgens um 8.30 Uhr los. Bringt ein Kind potentiell ein „Problem“ mit in den Kindergarten (schlecht geschlafen/geträumt o.ä.) oder sind wichtige Informationen für den Vormittag von Nöten, teilen die Erziehungsberechtigten den Erziehern/Erzieherinnen dies beim Bringen mit. Allgemeine Fragen zum Kind, seinem Verhalten, dem Programm der nächsten Wochen(n), Terminvereinbarungen zum Elterngespräch o.ä. stellen die Erziehungsberechtigten am Mittag beim Abholen, da ansonsten alle Kinder auf den gemeinsamen Start in ihren Kindergartentag warten müssen. Die Gruppe verlässt pünktlich den Treffpunkt. Wer zu spät kommt, muss sein Kind zu Fuß nachbringen. Das Befahren der Feldwege in den Wald ist nicht gestattet. In welches Waldstück wir gehen hängt von der Jahreszeit, Wetterlage, den aktuellen Themen u.ä. ab. Den Eltern wird in der „Vorschau“ auf das Kindergartenprogramm der nächsten Wochen jeweils mitgeteilt, wo sich die Kinder im Normalfall aufhalten. Alle Waldstücke liegen so, dass sie im Notfall auch gut mit dem PKW zu erreichen sind. Die grünen Markierungen zeigen an, bis zu welchem Punkt geteerte Feldwege benutzbar sind.
4. Aufnahme
In FILOs Wald- und Naturkindergarten werden Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen.
Kinder, mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, können in FILOs Wald- und Naturkindergarten aufgenommen werden, wenn ihren Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. Generell ist ihre Integration eine Bereicherung für die Gruppe und insofern anzustreben.
Jedes Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden. Ein Vordruck für eine ärztliche Bescheinigung liegt dem Aufnahmevertrag bei. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung muss bei der Aufnahme im Kindergarten vorliegen. Insbesondere muss auf einen ausreichenden Tetanus Impfschutz geachtet und dieser auch bestätigt werden.
Eine Aufnahme ist erstmals zur Eröffnung von FILOs Wald- und Naturkindergarten am 01.07.2002 möglich. Danach kann eine Aufnahme jederzeit erfolgen, nachdem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat.
Jeder, der eine Aufnahme seines Kindes in FILOs Wald- und Naturkindergarten wünscht, erhält vom Träger des Kindergartens ein Anmeldeformular, diese Kindergartenordnung inklusive Anlagen, die Informationsschrift „Zecken, Fuchsbandwurm und Co.“, die über Fragen rund um Verhalten, Hygiene und Gesundheit im Wald aufklärt und das pädagogische Konzept der Einrichtung. Nach Eingang des Anmeldeformulars wird der Träger mitteilen, ob eine Aufnahme zum gewünschten Termin voraussichtlich möglich ist. Über die Aufnahme entscheidet der Träger zusammen mit den Erzieherinnen, wobei pädagogische Aspekte und Engagement bei der Vereinsarbeit bei der Entscheidung über die Aufnahme berücksichtigt werden. Idealerweise kennen die Erzieher/Erzieherinnen das neu aufzunehmende Kind schon durch die Teilnahme bei den Mini-Waldkindern und/oder in der Vorkindergartengruppe oder einer anderen Waldspielgruppe. So bald wie möglich teilt der Träger den Erziehungsberechtigten mit, ob das Kind verbindlich aufgenommen werden kann und übersendet den Aufnahmevertrag. Nach Unterzeichung des Aufnahmevertrages und Einreichung der zusätzlich erforderlichen Unterlagen ist das Kind aufgenommen. Die ersten vier Wochen im Kindergarten fassen wir als „Probezeit“ auf. In dieser Zeit gelten besondere Kündigungszeiten (siehe dort).
Wir gehen davon aus, dass alle Eltern sich für FILOs Wald- und Naturkindergarten interessieren und engagieren. Daher setzen wir die Mitgliedschaft im Verein Die Freunde vom Waldschneck e. V. voraus.
5. Öffnungszeiten und Ferien
Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll der Kindergarten regelmäßig besucht werden. Kann ein Kind an einem Tag nicht kommen, sind die Erzieher/Erzieherinnen zwischen 8:00 Uhr und 8:30 Uhr telefonisch zu benachrichtigen.
Die Kinder werden in der Regel von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen und während den Ferien der Einrichtung, jeweils vier Stunden am Vormittag betreut. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben nach Anhörung des Elternbeirates dem Träger vorbehalten.
Fixe Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Die Kinder werden um 8:30 Uhr zum vereinbarten Treffpunkt gebracht und um 12:30 Uhr dort wieder abgeholt. Hiervon abweichende Bring- und Abholzeiten müssen in besonderen Ausnahmefällen mit den Erziehern/Erzieher-innen abgestimmt werden. Generell müssen die genannten Zeiten eingehalten werden, damit ein geregelter Tagesablauf für die Kinder möglich ist.
Das Kindergartenjahr beginnt am 01. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Im ersten (verlängerten) Kindergartenjahr beginnt das Jahr mit der Eröffnung am 01.07.02 und endet am 31.07.03. Der Kindergarten ist ganzjährig geöffnet, ausgenommen von zwei Wochen Herbstferien, drei Wochen Ferien über Weihnachten und Neujahr sowie Schließung an einzelnen Brückentagen. Weitere Schließungen können durch betriebliche Belange erforderlich werden. Damit ist der Kindergarten zwischen 20 und 25 Arbeitstage im Jahr geschlossen. Über die genauen Ferientermine und einzelne Schließungstage entscheidet der Vorstand in Absprache mit den Erziehern / Erzieherinnen und nach Anhörung des Elternbeirates (nicht im ersten Kindergartenjahr) jeweils im Juni für das folgende Kindergartenjahr.
Muss der Kindergarten aus berechtigtem Anlass kurzfristig geschlossen werden (Krankheit, dienstliche Verhinderung), werden die Eltern so bald wie möglich informiert. 6. Elternbeitrag
Für den Besuch des Kindergartens werden Elternbeiträge erhoben. Der Beitrag beträgt abhängig von der Gruppengröße zwischen 105,00 Euro und 130,00 Euro, um zur Finanzierung, auch bei nicht voll besetzter Gruppe, eine annähernd gleichbleibende Summe aus Elternbeiträgen aufzubringen. Der Elternbeitrag ist wie folgt gestaffelt: 20 Kinder 105,00 Euro 19 Kinder 110,00 Euro 18 Kinder 115,00 Euro 17 Kinder 120,00 Euro 16 Kinder 125,00 Euro 15 Kinder 130,00 Euro Der Elternbeitrag ist für alle Kinder einer Familie, auch wenn diese gleichzeitig den Kindergarten besuchen, gleich. Sollte es des Erziehungsberechtigten trotz öffentlicher Hilfen nicht möglich sein die Elternbeiträge zu leisten, kann der Vorstand über Ermäßigungen in begründeten Fällen entscheiden.
Eine Änderung des Elternbeitrages bleibt dem Träger vorbehalten.
Zusätzlich zum Elternbeitrag wird eine monatliche Kostenbeteiligung in Höhe von 4,00 Euro erhoben. Diese Gelder werden für Beschaffung benötigter Materialien, Wasser,... verwendet. Den Betrag geben sie bitte ihrem Kind jeweils am ersten Kindergartentag eines Monats für die Waldschneckspardose mit.
Die Beiträge werden zu Anfang eines jeden Monats per Lastschrift eingezogen. Nach Unterzeichnung des Aufnahmevertrages, frühestens drei Monate vor dem Aufnahmezeitpunkt, werden zwei Monatsbeiträge über je 105,00 Euro fällig, die nach Beendigung der Kindergartenzeit zurück erstattet werden. Der Elternbeitrag ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten und ist damit auch für die Kindergartenferien, bei Fehlen des Kindes egal aus welchem Grund und für Zeiten, in denen der Kindergarten aus berechtigtem Anlass geschlossen wird, zu entrichten. Die Beiträge sind bis zur Wirksamkeit der Abmeldung eines Kindes zu zahlen. Werden Schulanfänger nicht explizit zu einem bestimmten Termin abgemeldet, endet ihre Kindergartenzeit mit dem Ende des Kindergartenjahres am 31.07.. Die Beiträge sind dann bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.
7. Elternarbeit
Mindestens ein Erziehungsberechtigter ist im eigenen Interesse und dem der Kinder dazu verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Elternabenden teilzunehmen. Beim ersten Elternabend im Kindergartenjahr wird von den Erziehungsberechtigten ein Elternbeirat gewählt, der an der inhaltlichen Arbeit der Einrichtung beteiligt wird.
Die Erzieher/Erzieherinnen werden bei den Elternabenden jeweils einen inhaltlichen Rückblick sowie Ausblick geben. Die Eltern werden so über den Alltag ihrer Kinder auf dem laufenden gehalten. Auch über besondere Ereignisse oder eventuelle Probleme im Kindergartenalltag wird hier berichtet und diskutiert. Alle Eltern haben die Möglichkeit eigene Gedanken und Ideen zur Gestaltung und zum Inhalt einzubringen. Stehen besondere Themen, Aktionen, usw. an, werden bei Bedarf zusätzliche Elternabende zur Information und/oder Abklärung offener Punkte einberufen.
Die Erzieher/Erzieherinnen stehen nach gesonderter Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten für individuelle Elterngespräche zur Verfügung. Die Erzieher/Erzieherinnen werden von sich aus um ein Gespräch bitten, wenn es die Entwicklung oder das Verhalten des Kindes erforderlich machen.
Alle Eltern sind zur aktiven Elternarbeit aufgerufen. FILOs Wald- und Naturkindergarten will engagierte Eltern, die Ideen zum Inhalt und zur Gestaltung der Vereinsarbeit einbringen und sich an deren Umsetzung beteiligen. Ebenso ist eine Mitarbeit im Rahmen der Aktivitäten, die zur Finanzierung der Vereinsarbeit dienen, notwendig. Nur so können wir alle zum Wohle der Kinder einen optimalen Kindergartenbetrieb gewähren und jeder ist nur einmal Kind!
Im eigenen und vor allem im Interesse der Kinder ist der Kindergartenpass regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen und alle Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Für die Elternarbeit erstellen wir für den internen Gebrauch und zur Verteilung an alle Eltern eine Liste mit Adressen und Telefonnummern. Mit Anerkennung dieser Kindergartenordnung setzen wir das Einverständnis zur Erstellung und Verteilung dieser Liste voraus. Andernfalls erbitten wir eine schriftliche Mitteilung.
8. Aufsicht
Während der Öffnungszeiten des Kindergartens sind die Erzieher/Erzieherinnen für die Kinder der Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht des Trägers der Einrichtung beginnt erst mit der Übernahme der Kinder durch die Erzieher/Erzieherinnen am vereinbarten Treffpunkt und endet mit der Übernahme der Erziehungsberechtigten bei Abholung.
Auf dem Weg zum Kindergarten und auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht allein den Erziehungsberechtigten. Den Erziehern/Erzieherinnen wird schriftlich im Kindergartenpass mitgeteilt, wer zum Abholen des Kindes berechtigt ist. Soll das Kind im Einzelfall von jemand anderem als schriftlich vereinbart abgeholt werden, ist dies den Erziehern/Erzieherinnen vorab mitzuteilen. Alle Abholenden, die den Erziehern/Erzieherinnen nicht persönlich bekannt sind, müssen sich ausweisen.
Bei Veranstaltungen des Kindergartens (z. B. Feste, Ausflüge) sind in der Regel die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig, es sei denn es erfolgt vorab eine gesonderte Vereinbarung über die Aufsichtspflicht.
9. Versicherungen
Der Träger versichert die Kinder in FILOs Wald- und Naturkindergarten über die Unfallkasse Hessen nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen gegen Unfall. Die Kinder sind versichert · auf dem direkten Weg zum Kindergarten, · während des Aufenthaltes im Kindergarten und · während aller Veranstaltungen und Ausflüge des Kindergartens. Insbesondere auch während des Aufenthaltes in den uns vom Forstamt zugewiesenen Waldstücken und dem Weg dorthin und zurück.
Alle Unfälle, die auf dem Weg zum Kindergarten eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind den Erziehern/Erzieherinnen unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.
Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder sowie anderer persönlicher Gegenstände wie mitgebrachte Fahrzeuge oder Spielsachen wird keine Haftung übernommen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit vorliegt. Wir empfehlen Ihnen Namensschilder, gerade für Kleidung und Ausrüstung die leicht verwechselt werden kann, wie Rucksäcke oder Matchhosen.
Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften u. U. die Eltern. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Die notwendigen Versicherungen für die Erzieher/Erzieherinnen werden vom Träger über die Berufsgenossenschaft abgeschlossen.
Der Träger hat darüber hinaus eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie erforderliche Inventar- und Sachversicherungen.
10. Kündigung
Der Aufnahmevertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf in jedem Falle der Schriftform. Hiervon abweichende Regelungen für besondere Fälle sind unten beschrieben.
Kündigung durch die Erziehungsberechtigten: Die normale Kündigungsfrist von drei Monaten gilt erst nach Ablauf der vierwöchigen Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Kann nach vier Wochen noch nicht entschieden werden ob das Kind in FILOs Wald- und Naturkindergarten bleiben kann, ist eine Verlängerung der Probezeit um weitere vier Wochen nach Absprache mit dem Träger des Kindergartens und den Erziehern/Erzieherinnen möglich. Eine Verkürzung der Kündigungszeit von drei Monaten ist möglich, wenn eine Warteliste existiert und der gekündigte Platz früher durch ein anderes Kind belegt werden kann. Die Erziehungsberechtigten und der Träger werden nach Möglichkeit eine entsprechende Vereinbarung treffen, wenn die Erziehungsberechtigten ein früheres Ausscheiden wünschen.
Bei Kindern, die in die Schule aufgenommen werden, endet die Kindergartenzeit automatisch am 31.07. des Jahres, in den der Schulbeginn fällt. In diesem Fall ist nur eine Abmeldung erforderlich, wenn die Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt gültig werden soll. Das oben Gesagte gilt dann analog.
Die Anmeldung eines Kindes kann bis zu drei Kalendermonaten vor dem Aufnahmezeitpunkt zurückgezogen werden. Nimmt das Kind seinen Platz gar nicht in Anspruch, oder ziehen die Eltern ihre Anmeldung später zurück, werden die vorab eingezogenen Elternbeiträge für zwei Monate einbehalten.
Kündigung durch den TrägerDer Träger der Einrichtung kann unter Angabe des Grundes kündigen. Gründe für eine Kündigung können sein · Regelmäßiges unentschuldigtes Fehlen eines Kindes · Wiederholte Nichtbeachtung der Kindergartenordnung, trotz schriftlicher Abmahnung · Ein Zahlungsrückstand von zwei Monaten, trotz schriftlicher Mahnung · Erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger des Kindergartens über das pädagogische Konzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung trotz eines vom Träger anberaumten Einigungsgesprächs.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11. Regelungen in Krankheitsfällen
Krankheit von Kindern: Kranke Kinder gehören ins Bett. Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen und Durchfall, ansteckenden Krankheiten sowie Befall von Kopfläusen u. ä. sind die Kinder Zuhause zu behalten.
Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds an ansteckenden Krankheiten (z. B. Kinderkrankheiten, Salmonellen, Ruhr, ...) muss den Erziehern/Erzieherinnen sofort Mitteilung gemacht werden. Der Besuch des Kindergartens ist in jedem dieser Fälle aus Rücksicht auf die anderen Kinder ausgeschlossen. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit (auch in der Familie) den Kindergarten wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Es kann vom Kindergarten ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
Kinder, die trotz Krankheit im Kindergarten erscheinen, können von den Erziehern/Erzieherinnen zurückgewiesen werden.
Die Erzieher/Erzieherinnen dürfen im Normalfall keine Medikamente verabreichen. Auch im Verletzungsfall sind Maßnahmen, die über „Erste Hilfe“ hinausgehen, nicht statthaft. Muss ein Kind während der Betreuungszeit ärztlich verordnete Medikamente einnehmen, ist die Gabe nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigtem und Erziehern/Erzieherinnen unter Vorlage der ärztlichen Anweisung möglich.
Allergien, Krankheiten, spezielle Ernährung usw. müssen den Erziehern/Erzieherinnen ebenfalls vorab schriftlich mitgeteilt werden. Auch hier sind entsprechende Eintragungen im Kindergartenpass erforderlich.
Krankheit der Erzieher/Erzieherinnen: Ein Kindergarten mit einer Gruppe muss immer mit zwei pädagogischen Fachkräften betrieben werden. Bei Ausfall eines Erziehers/einer Erzieherin wird eine pädagogische Fachkraft, mit der wir eine Rahmenvereinbarung als „Springer“ haben, mit der Vertretung betraut. Stehen nicht zwei Fachkräfte zur Verfügung (beide Erzieher/Erzieherinnen krank oder Springer auch krank) muss FILOs Wald- und Naturkindergarten geschlossen bleiben. Der Träger wird für diese Fälle eine private (!) Betreuung organisieren, um Schwierigkeiten für berufstätige Eltern zu vermeiden.
12. Besondere Hinweise zum Aufenthalt in Wald und Feld
Nähere Informationen zur Verhalten im Wald, zur Hygiene, besondere Gefahren in der Natur und entsprechende Präventionsmaßnahmen sowie eine Beschreibung der erforderlichen „Ausrüstung“ der Kinder für ihren sicheren Kindergartentag sind in der zusätzlichen Informationsschrift „Zecken, Fuchsbandwurm und Co“ erläutert. Diese erhalten alle Eltern mit dem Aufnahmevertrag.
13. Anlagen
KindergartenpassDer Kindergartenpass wird für jedes Kind von seinen Erziehungsberechtigten ausgefüllt und laufend aktuell gehalten. Beim Träger liegt das Original, eine Kopie des Passes erhalten die Erzieher/Erzieherinnen, Erziehungsberechtigten und die Kinder, um ihn im Rucksack immer mit sich zu führen. So ist gewährleistet, dass immer alle wichtigen Informationen rund ums Kind schnell verfügbar sind.
14. Geltung der Kindergartenordnung
Die Kindergartenordnung von FILOs Wald- und Naturkindergarten, getragen vom Verein Die Freunde vom Waldschneck e. V., wurde am 23.05.2002 durch Vorstandsbeschluss genehmigt und in Kraft gesetzt.
Nachträge und Änderungen werden unter Punkt 0 protokolliert.
Hünstetten, 24.05.2002 gez. Frauke Dietz (1. Vorsitzende) |